Nach Canossa gehen wir nicht – Vom Investiturstreit zum Kulturkampf

Dieser Vortrag befaßt sich hauptsächlich mit der Zeit des Investiturstreites und den Kulturkampf wird nur insoweit betrachtet, als daß sich in diesem Entwicklungen aus den frühmittelalterlichen Geschehnissen wiederholen, ähneln oder aus diesen heraus zu verstehen sind.

Nach dem Tod Joseph Kardinal Höffners im Jahre 1987 war das Amt des Kölner Erzbischofs neu zu besetzen. Traditionell besaß das Domkapitel seit dem Jahr 1200 das Recht zur Wahl des Erzbischofs. Gemäß dem Staatskirchenvertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Preußen aus dem Jahre 1929 hatte das Kapitel eine Liste von "kanonisch geeigneten Kandidaten" bei der Bischofskongregation in Rom einzureichen, um auf diese Weise die Mitsprache der römischen Kurie und des Papstes sicherzustellen. Ebenso können die Bischöfe auf dem Gebiet des ehemaligen Preußen Vorschläge nach Rom schicken. Gemäß den Bestimmungen des preußischen Konkordates stellt der Papst „unter Würdigung dieser Listen“ einen Dreiervorschlag zusammen, aus dem dann das Domkapitel einen Kandidaten zu wählen hat. Der Papst ist jedoch danach nicht an die eingereichten Vorschläge gebunden. Aufgrund des Dreiervorschlages aus Rom gelang dem Kölner Domkapitel keine Einigung, da nach den Statuten eine absolute Mehrheit der Mitglieder des Kapitels für einen neuen Erzbischof stimmen mußte. Auf der Liste standen der heutige Kurienkardinal Paul-Josef Cordes, der inzwischen verstorbene Fuldaer Erzbischof Johannes Dyba und der Berliner Bischof Joachim Kardinal Meisner. Nachdem Dompropst Bernhard Henrichs dem päpstlichen Nuntius die nicht erfolgte Wahl mitgeteilt hatte, stelle sich Rom auf den Standpunkt des im Kirchenrecht vorgesehenen Devolutionsrechtes, das besagt, daß wenn eine untere Ebene zu keiner Entscheidung kommt, die Entscheidung an die nächst höhere Ebene fällt.

Diesen Standpunkt vertrat Rom auch gegenüber den Konkordatspartnern, den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, die beide Anteil haben an der zur Zeit geteilten preußischen Rheinprovinz. Die damaligen Ministerpräsidenten Johannes Rau und Bernhard Vogel waren aber der Auffassung, daß das Preußen-Konkordat zwingend eine Wahl vorschreibe, und der völkerrechtliche Vertrag Vorrang habe vor dem kirchlichen Eigenrecht. Erst auf großen Druck der Ministerpräsidenten lenkte der Vatikan ein und ließ das Kapitel neuerlich wählen. Dazu änderte Papst Johannes Paul II. die Kölner Wahlordnung gemäß den Regeln des allgemeinen Kirchenrechtes, wonach im dritten Wahlgang nur noch eine relative Mehrheit der Stimmen erforderlich war. Mit sechs Ja-Stimmen bei zehn Enthaltungen wurde schließlich der liberalste Kandidat der Liste Joachim Meisner gewählt und am 20. Dezember 1988 vom Papst zum Erzbischof von Köln ernannt. Am 12. Februar 1989 wurde er im Kölner Dom in sein neues Amt eingeführt.

Theologen und Laien aus ganz Deutschland protestierten gegen das Vorgehen des Papstes; unter anderem mit der Kölner Erklärung "Wider die Entmündigung - für eine offene Katholizität".

Diese Begebenheit vor fast genau 20 Jahren ist symptomatisch für der Verhältnis des Staates zur römischen Kirche seit dem frühen Mittelalter über den Kulturkampf im 19. Jahrhundert bis heute. Seit der Zeit Kaiser Ottos I. hatten die Bischöfe immer mehr weltliche Macht erhalten. Sie waren durch das Lehnswesen und den Reichsdienst fest an der Kaiser gebunden und wurden von ihm durch die Investitur mit Ring und Stab in ihr Amt eingeführt. Sie erhielten neben ihren geistlichen Aufgaben auch die sogenannten Temporalia regalia und wurden damit quasi in den Stand von Reichsfürsten erhoben. Diese Praxis hatte für den Kaiser den Vorteil, daß das Lehn nach dem Tod des Fürsten wieder an ihn zurückfiel und er es neu an eine Person seiner Wahl und seines Vertrauens vergeben konnte. Das lag daran, daß die Bischöfe offiziell nicht verheiratet waren und auch keine erbberechtigten Kinder hatten, auch wenn die Praxis meist eine andere war. Diese Phase wird heute als “ottonisch-salisches Reichskirchensystem” bezeichnet, auch wenn die jüngere Forschung den Begriff “System” nicht mehr verwendet.

Als Folge der cluniazensischen Reformen trat ein Vergeistlichung und Klerikasisierung der Kirche ein. Der Klerus versuchte sich aus dem Einflußbereich des Königs zu lösen. Das geschah, indem man sich vom sogenannten “Laientum” abgrenzte und den König diesem zurechnete. Der Papst erkannte dem Kaisertum seine geistliche Würde ab und verwies es auf seine weltlichen Funktionen. Damit wandelte sich das Weltbild. Das germanisch-christliche Frühmittelalter endete und der König verlor seine sakrale Sphäre mit ihrem Königsheil.

Aus diesem neuen Verständnis erwuchsen sogleich Spannungen, die allesamt im sogenannten “Investiturstreit” zur Entladung kamen. Bevor ich jedoch auf den eigentlichen Verlauf der Auseinandersetzungen zu sprechen komme, möchte ich zunächst den Blick auf die beteiligten Personen, Heinrich IV. und Gregor VII., richten, deren persönliche Geschichte bereits zum Teil Aufschluß über die Gründe der Streitigkeiten geben kann.

Das war zunächst Heinrich IV., Sohn Kaiser Heinrichs III. und dritter Regent der Salier-Dynastie. Er war ganz verwurzelt im frühmittelalterlichen Königs-Verständnis und sah sich als Wahrer des Gottesfriedens auf Erden und als alleiniger Vertreter der Herrschaft Christi. Geboren wurde im Jahre 1050 auf der Kaiserpfalz in Goslar. Bereits als 12jähriger wurde in den Konflikt zwischen Kirche und Staat verwickelt. Der Kölner Erzbischof Anno II. entführte ihn auf einem Rheinschiff und brachte ihn auf die Pfalz in Kaiserswerth, weil er mit der stellvertretenden Regentschaft der Frau Heinrichs III. nicht einverstanden war und seinen Machtbereich erweitern wollte. Heinrich erlebte Papst und Gegenpapst, Papsterhebung und Absetzung. Mehrfach war ein Kandidat schon wieder verstorben, noch ehe man die Zustimmung der Kaiserin für seine Erhebung eingeholt hatte. Diese Dinge haben bei dem jungen Heinrich, der 1056 zum König gekrönt wurde, tiefe Spuren hinterlassen und er strebte ein Neuordnung des Verfahrens zur Papsterhebung an. Diese wurde dann auch bei der Synode in Rom im Jahre 1059 beschlossen, allerdings ohne Zutun des Königs und nicht in seinem Sinne. Von nun an sollte der Papst durch das Kardinals-Kollegium gewählt werden. Das “Königsrecht” trat hinter dem kirchlichen Recht zurück. Der Papst und das Konzil und nicht mehr der Herrscher trafen die Entscheidungen in kirchlichen Belangen. Ferner wurde die Priester-Ehe generell untersagt. Gegen diese Synodal-Beschlüsse wurde aber bereits bei der nächsten Papst-Erhebung verstoßen: Der Toskaner Hildebrand kam als Gregor VII. nicht durch das kanonische Wahlverfahren in sein Amt, sondern wurde auf der Leichenfeier seines Vorgängers in tumultartiger Weise erhoben. Er verkörperte ganz und gar das neue Selbstverständnis der Kirche und des Papstes, insbesondere gegenüber der weltlichen Herrschaft. Gregor glaubte, Instrument Gottes zu sein, nichts durfte sich den Wegen der Vorsehung in den Weg stellen. Er meinte, Petrus selber spreche durch seinen Mund und er verfüge als dessen Nachfolger über eine Amtsheiligkeit. Höhepunkt seiner maßlosen Selbstüberschätzung war sein “Dictatus Papae” von 1075. Er formuliert die Hegemonie der Papstes gegenüber allen weltlichen Herrschern. Der Papst habe die Macht, den Kaiser abzusetzen, ja er vergebe Kaiser- und Königreiche gleichsam als Lehn. Er könne Untertanen vom Treueid gegenüber ihren Lehnsherrn lösen. Das hätte für das Staatsverständnis der damaligen Zeit ungeheure Auswirkungen gehabt. Ferner kann er allein die Gesetze erlassen und den rechten Glauben festlegen. Gregor erstrebte die absolute Unabhängigkeit des Papsttums, das allein herrschen sollte um eine gerechte Ordnung aufbauen. Heute würden wir seine Vorstellungen der Herrschaft als “Gottesstaat” bezeichnen.

Durch diese, ihre grundsätzlich unterschiedlichen Auffassungen, mußten Heinrich IV. und Gregor VII. unweigerlich in Konflikt miteinander geraten. Die Auseinandersetzungen ließen dann auch nicht lange auf sich warten. In den Sechzigerjahren des 11. Jahrhunderts mußte der bedeutende Mailänder Bischofsstuhl neu besetzt werden. Es hatte zuvor schon Streitigkeiten zwischen Rom und Mailand über Fragen der Liturgie und der Besetzung kirchlicher Ämter gegeben. Die selbstbewußten Mailänder regelten religiöse Fragen nur zu gerne selbst und auf ihre Weise. Nun aber hatte der Konflikt andere Dimensionen. Mailand wurde zum Ausgangspunkt des Investiturstreites, der mit seinem Höhepunkt, dem “Gang nach Canossa” die damalige Welt erschütterte.

Schon Humbert von Silva Candida hatte ein Jahrhundert zuvor die Praxis der Simonie in Mailand speziell, aber auch im gesamten Reich kritisiert. Simonie bedeutet Ämterkauf und geht auf die Geschichte des Magiers Simon zurück, der, wie im 8. Kapitel des Apostelgeschichte beschrieben, Petrus die Kraft des Heiligen Geistes abkaufen wollte. Simonie war zwar ausdrücklich verboten, wurde aber Jahrhunderte lang dennoch nicht als verwerflich angesehen. Papst Johannes X. bezeichnete sie 921 sogar als “Gewohnheitsrecht”. Die Praxis stammt aus dem weltlichen Staatswesen, ging aber auf die Kirche über. Starb ein Amtsinhaber, wurde ein neuer eingesetzt und dieser hatte dafür Gebühren zu bezahlen. Soweit nicht problematisch. Überboten sich aber mögliche Nachfolgekandidaten mit Zahlungen und Geschenken, fiel die Wahl oft nicht auf den Besten, sondern auf den Vermögenderen. Im kirchlichen Bereich kam zur Einsetzung, bzw. Investitur aber noch die Weihe oder Ordination, welche eine rein spirituelle Handlung ist. Da aber Weihe und Einsetzung in der Regel gleichzeitig erfolgten, verwischten die Grenzen zwischen kirchlichem Amt und dem Priestertum an sich immer mehr. Dadurch bekam der Ämterkauf eine Dimension der Sünde direkt gegen Gott. Sich “nur” ein Amt zu kaufen war weniger schlimm, als sich eine Weihe und damit die Spendung eines Sakramentes und des Wirkens des Heiligen Geistes zu erkaufen. So stieg die Simonie im Laufe des 11. Jahrhunderts zu einem schlimmen Verbrechen auf. König Heinrich IV. bat den Papst sogar zunächst um Hilfe, die Simonie im Reich zu bekämpfen und die richtige Ordnung wieder herzustellen. Er mußte außerdem die Beziehungen zum Reformpapsttum pflegen, befand sich das Reich doch in einer Krise, denn auch die weltlichen Fürsten widersprachen immer mehr der Auffassung Heinrichs von seiner unantastbaren Autorität, der Stellvertreterschaft Gottes und dem Recht seiner Dynastie. Sie vertraten die Meinung, das Wohl des Reiches stehe über den dynastischen Interessen und es sei der zu wählen, der am geeignetsten sei. Nachdem der König den Widerstand der Fürsten zunächst gebrochen hatte, versuchte er, auch die Kontrolle über die Kirche wiederzugewinnen. Er setzte kurzerhand seinen eigenen Kaplan Tedald als Erzbischof von Mailand ein und zog sich so den Zorn des Papstes zu. Weiter ernannte er Bischöfe für die Bistümer Bamberg, Speyer und Köln. Der Papst verwarnte ihn daraufhin und drohte ihm die Exkommunikation und die Absetzung als König an. Gregor selbst hatte sich mit seinen Reformen, insbesondere mit dem Verbot der Priester-Ehe viele Feinde gemacht. Die Bischöfe legten heftigen Protest ein. Sollten sie doch, obgleich selbst in der Regel verheiratet, in ihren Bistümern die Ehelosigkeit unter dem Klerus überwachen.

Der König sah sich zu Beginn des Jahres 1076 auf dem Höhepunkt seiner Macht. Aufstände in Sachsen waren niedergeschlagen und die Fürsten hatten seinen Sohn Konrad als Nachfolger und künftigen König anerkannt. Direkt am 1. Januar 1076 ging beim König, der sich in Goslar aufhielt, ein Schreiben des Papstes ein, worin dieser in ungewöhnlich hartem Ton die Bischofsernennungen Heinrichs anprangerte. Die Zeilen sorgten am königlichen Hof für Verwunderung und Mißbilligung. Heinrich gelang es, bei der im Januar stattfindenden Synode in Worms die Bischöfe des Reiches hinter sich zu bringen. In einer Erklärung rief man den verhaßten Reformpapst zum Rücktritt auf. In einem weiteren Dokument wurde das Volk und der Klerus vom Rom dazu aufgerufen, den Papst zu stürzen. Der König versuchte so als oberster Schutzherr der Christenheit den Papst in die Schranken zu verweisen. Dieser legte jedoch schon im Februar nach: Es belegte Heinrich mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation und löste alle Untertanen vom Treueid. Diese Handlung kam einer Absetzung gleich, bei der er sich nicht auf das Kirchenrecht stützen konnte. Wohl aber auf seine Definition der priesterlichen Gewalt, die immer über der weltlichen steht. Wer diese Gewalt nicht anerkennt, weicht von der päpstlichen Lehrmeinung ab und steht als Häretiker außerhalb der Kirche. Heinrich wehrte sich, indem er verbreitete, er sei Gregor gewesen, der den Treueid ihm gegenüber gebrochen habe.

Im Reich zeigten sich allerdings bald Risse in der Front gegen Gregor. Den Bischöfen ging trotz aller gegensätzlicher Auffassungen der Gehorsam gegenüber dem Papst doch über den Gehorsam gegenüber dem weltlichen Herrscher, dem König. Gregorianisch gesinnte Bischöfe, wie die von Passau, Salzburg und Halberstadt warben zudem im Episkopat für die Reformideen Gregors. Der König geriet zunehmend in die Kritik, auch in die der weltlichen Fürsten. Trotz aller Versprechungen Heinrichs, dem Papst in den übrigen Dingen zu gehorchen, erklärten die Fürsten, falls er nicht binnen Jahresfrist nach der Exkommunikation die Absolution erlangte, würden sie ihn nicht mehr als König anerkennen. Gregor sah sich damit in seiner Anschauung, daß er auch Schiedsrichter in weltlichen Angelegenheiten sei, bestätigt. Heinrich hingegen hatte etwas Zeit gewonnen. Der König verhandelte mit den Fürsten und über Gesandte auch mit dem Heiligen Stuhl. Im Januar des Jahres 1077 machte sich er sich auf den Weg nach Oberitalien, wo sich der Papst zu dieser Zeit aufhielt. Als Gregor von seinem Kommen hörte floh er auf die Burg Canossa, die der Markgräfin Mathilde von Tuszien gehörte. Nach weiteren Verhandlungen leistete Heinrich vom 25. Bis zum 27. Januar 1077 die Kirchenbuße, barfuß im Büßerhemd im Schnee vor der Burg Canossa, bis der Papst ihn empfing und die Exkommunikation aufhob. Dieses stellt aus mittelalterlicher Sicht nur eine formale Bußhandlung dar, welche absolut gebräuchlich und streng formalisiert war. Spätere Darstellungen waren zum Teil tendenziös. Heinrich war sehr wohl geschwächt, denn die Fürsten hatten die Zeit seiner formellen Handlungsunfähigkeit dazu genutzt, die Zentralgewalt des Königs im Allgemeinen zu schwächen und sich von der königlichen Autorität zu befreien. Gregor hatte es geschafft, den priesterlichen Charakter des Königs bzw. Kaisers aufzuheben. Das bedeutete die Laisierung der Kaiseridee. Aber auch er hatte ein neues Problem: Die nun gewonnene weltliche Macht mit allen ihren Verpflichtungen ließ sich mit dem christlichen Glauben und dem Evangelium nicht vereinbaren. Gregor gab wieder dem Priester- und Papstamt den Vorzug, was für den König einen politischen Sieg bedeutete. Er hatte seine Krone nur durch den Bußgang nach Canossa retten können und seine sakrale Stellung dabei verloren. Das führte zur einer Säkularisierung des “Heiligen” Römischen Reiches. Aber hatte es geschafft, die Unmöglichkeit des päpstlichen Anspruches auf geistliche und weltliche Macht offensichtlich zu machen.

Die zeitnahen Bewertungen des Canossa-Ganges könnten allerdings unterschiedlicher nicht sein. Während der König für sich wieder die vollen Amtsrechte beanspruchte, taten oppositionelle Fürsten so, als hätte es die Absolution nie gegeben. Auch Gregor war der Auffassung, der König sei lediglich vom Bann gelöst worden. Über seine Rechte als König müsse aber ein päpstliches Konzil entscheiden. Diese Behauptung ist besonders markant, denn nach der normalen Rechtsauffassung dieser Zeit hätte das höchstens ein Reichstag beschließen können und nicht ein Konzil, welches sich eigentlich nur mit der Kirche und ihrer Lehre befaßt. Der Papst versuchte drei Jahre lang, eine solche Kirchenversammlung einzuberufen, was Heinrich jedoch verhindern konnte. Als Gregor das erkannte, verhängte es im April 1080 erneut den Kirchenbann über ihn. Die Fürsten hatten unterdessen im März 1077 mit Rudolf von Rheinfelden einen Gegenkönig gewählt. Dieser hatte zuvor die freie Bischofswahl und den Verzicht auf eine Erbmonarchie zugestanden. Er konnte sich aber gegen Heinrich nicht durchsetzten und fiel im August 1078 auf dem Schlachtfeld.

Der erneute Bann gegen Heinrich hatte zur Folge, daß sich sowohl Fürsten, als auch das Episkopat wieder hinter ihn stellten, so daß der Papst vom Konzil in Brixen 1080 für abgesetzt erklärt wurde. Der König hatte aus den früheren Ereignissen gelernt und beschloß nun, selbst nach Rom zu ziehen und die Absetzung Gregors durchzusetzen. Im Juni 1083 hatte er die Stadt erobert und der Papst saß in der Engelsburg fest. Im März 1084 wurde Wigbert, der Erzbischof von Ravenna als Clemens III. inthronisiert. Dieser krönte Heinrich am Ostertag desselben Jahres zum Kaiser. Gregor wurde auf einer Synode als Majestätsverbrecher verurteilt und exkommuniziert. E starb am 25. Mai 1085 in der Verbannung in Salerno. Auf dem Sterbebett sagte er die berühmten Worte: “Ich liebte die Gerechtigkeit und haßte die Ungerechtigkeit, deswegen sterbe ich in der Verbannung.”

Der Streit um die Investitur der Bischöfe war mit Gregors Absetzung und Tod aber keineswegs beigelegt. Der Kaiser geriet in dieser Frage auch mit seinen Nachfolgern immer wieder in Streit. Es folgten erneute Exkommunikationen des Kaisers, die aber nicht mehr eine solch scharfe Waffe waren, wie zu Gregors Zeiten. Heinrich starb am 7. August 1106 und wurde im Dom zu Speyer beigesetzt. Unter seinem Sohn Heinrich V. setzten sich die Spannungen mit dem Papsttum fort. Erst als sich in England und Frankreich, wo man ähnliche Dispute führte, Lösungen abzeichneten, wandte sich Heinrich V. im Jahre 1011 mit einem Lösungsvorschlag an den Papst. Dieser bestand darin, daß man bei der Bischofsinvestitur die Verleihung der Spiritualia, also der rein geistlichen Vollmachten von denen der Temporalia, der weltlichen Vollmachten trennte. Es dauerte aber noch ganze elf Jahre, die von schweren Auseinandersetzungen in dieser Frage geprägt waren, bis dieser Kompromiß im “Wormser Konkordat” von 1122 festgeschrieben wurde. Die Vereinbarung hatte allerdings auch einen Haken, denn sie erklärte, daß die Temporalia regalia, also die weltlichen Vollmachten vom König bereits vor der kanonischen Wahl verliehen wurden. Damit bestimmte der König immer noch die Person, denn es hätte wenig Sinn gemacht, daß die Kapitel dann einen anderen wählten, der ohne weltliche Vollmacht gewesen wäre. 1123 wurde das Konkordat aber dennoch unter Papst Calixt II. auf dem ersten Lateran-Konzil bestätigt. Damit nahm eine der längsten Auseinandersetzungen des Geschichte des Heiligen Römischen Reiches ihr vorläufiges Ende. Ein erster großer Schritt auf dem Weg zur Trennung von Kirche und Staat war gemacht. Der Kaiser hatte seine sakrale Stellung verloren und der Papst konzentrierte sich auf seine geistlichen Aufgaben. Die vollkommene Einheit von Staat und Kirche lebte nur noch den 53 Fürstbistümern, Hochstiften und geistlichen Gebieten fort. Die Reformation und der westfälische Frieden reduzierten deren Anzahl dann auf nur noch 23, davon 21 rein katholische, mit dem Hochstift Lübeck ein evangelisches und mit dem Fürstbistum Osnabrück ein wechselnd konfessionelles. Auch kehrten die Kirchen der Reformationen mit dem jeweiligen Landesherrn an der Spitze wieder zur Einheit von Thron und Altar zurück, wenn auch in einer anderen Weise. Dabei nahm dann die römische Kirche mit ihrem weltumspannenden Charakter in den protestantischen Ländern oft die Rolle eines Fremdkörpers ein, der sich nicht vollständig in das Staatswesen integrieren ließ. Dieser Umstand sorgte für neue Spannungen zwischen den deutschen Staaten und der römischen Kirche. Die größte Auseinandersetzung dieser Art war der Kulturkampf im 19. Jahrhundert.

Am Anfang der Spannungen stand, ähnlich wie im Frühmittelalter eine Entwicklung zur Stärkung des Papsttums und der Zentralgewalt Roms. Die Säkularisierung und der Reichsdeputationshauptschluß von 1803 hatten von den Strukturen der römischen Kirche nicht viel übrig gelassen. Die geistlichen Reichsfürstentümer existierten nicht mehr, die Besitzungen waren überwiegend in die Hand der verbliebenen weltlichen Staaten gelangt. Zahlreiche Bischofssitze und Pfarrstellen waren unbesetzt; Diözesangrenzen zerrissen und Domkapitel aufgelöst. Durch die sich abzeichnende Verdrängung Österreichs aus dem deutschen Staatenbund waren die Katholiken nun auch zahlenmäßig in der Minderheit und ein Großteil lebte unter einer fremd-konfessionellen Herrschaft. Der Verlust der katholischen Universitäten und Schulen sowie der lehrenden Orden machte die Priesterausbildung so gut wie unmöglich und versetzte die Katholiken in einen Bildungsrückstand gegenüber den Protestanten. Kurz gesagt, es hatten die römische Kirche Umwälzungen getroffen, die über die der Reformation weit hinaus gingen.

Dieser Verlust der weltlichen Macht, die zuweilen auch als Last empfunden wurde, und das Leben unter anders-konfessionellen Landesherrn führte erneut zu einer Vergeistlichung der Kirche und schuf ein neues Bewußtsein. Das religiöse Leben blühte auf und die Menschen sammelten sich hinter der römischen Zentralmacht. Viele Faktoren begünstigten diesen sogenannten “Ultramontanismus”. Da waren das selbstbewußte Auftreten von Papst Pius IX., die Neubesetzung zahlreicher Bistümer mit romtreuen Theologen und nicht zuletzt die aufkommende Romantik, die nach den Entbehrungen der Aufklärungszeit ein vielfältiges frommes Brauchtum, wie Prozessionen und Wallfahrten hervorbrachte. Dazu war es in Preußen insbesondere in den neuen Gebieten im Westen die Opposition gegenüber der vermeintlichen Staatsbürokratie, die man gerade im Protestantismus und Liberalismus witterte. Darüber hinaus griff der Staat mehr und mehr in innerkirchliche Angelegenheiten ein, wie zum Beispiel in die Besetzung von Pfarrstellen und in die Ausbildung der Priester; er scheute aber zunächst Konkordats-Abschlüsse, um die römische Kurie nicht als gleichberechtigte Macht erscheinen zu lassen. Erst 1827 kam es zu einer Vereinbarung, die dem Staat sogar ein Vetorecht gegen unliebsame Bischofskandidaten sicherte, aber dennoch von evangelischer Seite heftig angegriffen wurde. Dadurch suchten die deutschen Bistümer eine immer engere Anlehnung an Rom. Papst Gregor XVI. veröffentlichte sein bereits früher verfaßtes Lehrschreiben “Der Triumph des Heiligen Stuhls und der Kirche” in dem er kompromißlos die geistliche Vormachtstellung und die alleinige Lehrgewalt des Papstes herausstellte. Er sah die Kirche als unabdingbares Gegengewicht zu Liberalismus und staatlichen Neo-Absolutismus. Dieser Papst, der mit bürgerlichem Namen Capellari hieß, hat sich nicht ohne Grund Gregor XVI. genannt, gingen doch seine Veröffentlichungen allesamt in die Richtung des “Dictatus Papae” Gregors VII. Nur waren die Geschehnisse des 19. Jahrhunderts komplexer. Neben einer nicht zu verschweigenden, aber dennoch kleinen Gruppe staatskirchlich gesinnter Katholiken um den Münchener Kirchenhistoriker Ignaz Döllinger, war es der politische Katholizismus mit der Gründung der Zentrumspartei, der den sich anbahnenden Kulturkampf nachhaltig prägte.

Der Begriff “Kulturkampf” wurde erstmals am 17. Januar 1873 im preußischen Abgeordnetenhaus von dem Arzt Rudolf Virchow gebraucht, der damit die Befreiung der Kultur vom Einfluß der Kirche forderte. Vorangegangen war die umstrittene Verkündigung des Dogmas von der Unfehlbarkeit des Papstes in Fragen der Glaubens- und Sittenlehre und ein Lehrschreiben Pius IX. in welchem er jegliche Form von Naturalismus, Rationalismus und Liberalismus entschieden verurteilte. Dazu kamen antideutsche Äußerungen des Erzbischofs von Posen-Gnesen und die Abspaltung der “Alt-Katholiken”, die das neue Unfehlbarkeitsdogma ablehnten und denen von Rom deshalb die Lehrerlaubnis entzogen wurde. Bismarck sah das alles als staatsgefährdend und als Bedrohung für die gerade erworbene und ersehnte Einheit des Reiches an. Deswegen versuchte er die „Reichsfeinde“ zu zerschlagen. Am 10. Dezember 1871 wurde der „Kanzelparagraph“ in das Reichsstrafgesetzbuch aufgenommen, in dem es hieß: „Ein Geistlicher, welcher die Angelegenheiten des Staates in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zum Gegenstande einer Verkündigung oder Erörterung macht, wird mit Gefängnis oder Festungshaft bis zu zwei Jahren bestraft.“ Im Jahr 1872 wurde der Jesuitenorden aufgrund seines Kadavergehorsams gegenüber Rom verboten und die diplomatischen Beziehungen zum Vatikan abgebrochen. Den Höhepunkt des Kulturkampfes markierten die Maigesetze von 1873, die die staatliche Reglementierung der katholischen Kirche gewährleisten sollten. Diese sahen vor: Geistliche dürfen nur nach Ablegen eines staatlichen Kulturexamens ein Amt übernehmen und alle Geistlichen haben die Pflicht zur Meldung beim Staat. Ferner das Recht, bei staatlichen Gerichten Berufung einzulegen, wenn jemand von der Kirche mit Strafen belegt wurde sowie die Erleichterung des Kirchenaustritts. 1875 wurde außerdem in Preußen die Zivilehe eingeführt, die einer kirchlichen Trauung vorangehen mußte. Dieses Gesetz wurde im Folgejahr auch auf das gesamte Reichsgebiet ausgeweitet. Durch das sogenannte "Brotkorbgesetz" von 1875 wurden der römischen Kirche alle staatlichen Zuwendungen entzogen. Im Mai desselben Jahres folgte das Klostergesetz zur Auflösung aller Klostergemeinschaften in Preußen, mit Ausnahme der krankenpflegerischen. Die Gesetze förderten zwar die weitere Trennung von Staat und römischer Kirche, verfehlten aber ihre Wirkung in der katholischen Bevölkerung, denn das Zentrum ging aus den Reichstagswahlen 1874 weiter gestärkt hervor. Nach dem Tode von Papst Pius IX. 1878, folgte ihm der weniger scharfe und diplomatischere Leo XIII. In direkten Verhandlungen mit der Kurie wurden nun die harten Gesetze gemildert. Im Sommer 1882 nahm Preußen wieder diplomatische Beziehungen zum Vatikan auf. Die 1886 und 1887 erlassenen Friedensgesetze führten schließlich zur Beilegung des Konflikts. Das Jesuitengesetz wurde erst 1917, der Kanzelparagraph erst 1953 in der Bundesrepublik Deutschland aufgehoben. 1872, auf dem Höhepunkt des Konfliktes bekräftigte Bismarck in einer Reichstagsrede seine Absicht, der katholischen Kirche „keinen Fußbreit nachzugeben“. Er sagte die bekannte Worte: “Seien Sie außer Sorge, nach Canossa gehen wir nicht - weder körperlich noch geistig.”

   
 
 
 
 
 
Template by Inspiration